Kosten

Ein Großteil der Kosten wird vom Landratsamt Lörrach und Ihrer Kommune übernommen.

Kostenbeteiligung durch Landratsamt und Kommune

Der Großteil unserer Betreuungskosten wird von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) des Landratsamtes Lörrach und Ihrer Kommune übernommen. Jede Familie mit Wohnsitz in Deutschland hat Anspruch auf eine Förderung von 8,20 Euro pro Stunde. Dieser Anteil übernimmt das Landratsamt. Die meisten Kommunen fördern (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) dann nochmals mit 1,00 bis 3,00 Euro pro Stunde. Die kommunale Förderung wird allerdings erst ab dem Monat übernommen, indem ihr Kind 11 Monate alt ist. Sobald ihr Kind einen Kindergartenplatz/Grundschule besucht, entfällt die Förderung der Kommune. 



Wichtig! Vor Beginn der Eingewöhnung in unserer Kindertagespflege müssen Sie zwei Anträge auf Fördergelder eingereicht haben:
1. An die WJH des Landratsamts Lörrach.
2. An Ihre Kommune.

Wir haben die entsprechenden Anträge/Formulare vor Ort und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen sämtlicher Unterlagen. Wir können Sie diesbezüglich auch beraten. Wir stehen regelmässig im Austausch mit den Fachdiensten und dem Jugendamt und können auf mehrere Jahre Erfahrung zurückgreifen.

Wenn Sie Fördergeld von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) des Landratsamts erhalten, wird ein monatlicher Kostenbeitrag an die WJH fällig. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. geringes Einkommen, Bezug von Arbeitslosengeld, mehrere Kinder, Bürgergeld etc.) kann sich dieser monatliche WJH-Kostenbeitrag verringern. 

Unsere Kosten

Der kleine Anteil unserer Betreuungskosten entrichten Sie an uns und dieser beträgt 2,00 Euro bis 4 Euro pro Stunde (abhängig von der Förderung durch Ihre Kommune). Dieser Anteil deckt u.a. unsere Kosten für die Verpflegung der Kinder, unsere monatlichen Nebenkosten (Strom, Wasser, Müll etc.), unseren Verwaltungsaufwand und Lohnabgaben für Steuern, Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung.

Wir betreuen auch Kinder aus der Schweiz oder aus Frankreich. Da die Fördergelder des Landratsamtes und der Kommune ausschliesslich für Kinder mit Wohnsitz in Deutschland übernommen werden, erheben wir in diesem Fall 11,50 Euro pro Stunde.

Steuerliche Berücksichtigung

Ein bedeutender Anteil der Betreuungskosten kann in Deutschland als Sonderausgaben geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. So können Sie pro Jahr und Kind bis zu 6'000 Euro Betreuungskosten geltend machen. Dies ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Genauere Angaben und Tips finden sie unter folgenden links:

Fragen?

Haben Sie Fragen? Der jeweilige Fachdienst oder wir beraten Sie gerne. Nachstehend die links zum Fachdienst Weil am Rhein (Familienzentrum Wunderfitz), dem Fachdienst Lörrach und dem Fachdienst Rheinfelden:


Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) bzw. zur Gewährung der Leistungen in Kindertagespflege finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Lörrach unter unter dem Fachbereich Jugend & Familie: