Kinder welchen Alters werden bei euch betreut?
Wir betreuen Kinder ab einem Alter von 7 Monaten und maximal bis zum Grundschulalter (Nachmittagsbetreuung).
Haben wir Eltern Anrecht auf Fördergeld?
Jede Familie mit Wohnsitz in Deutschland hat Anspruch auf eine Förderung von 8,20 Euro pro Stunde. Diese Förderung wird durch die wirtschaftliche Jugendhilfe übernommen. Zusätzlich unterstützen die meisten Kommunen die Betreuungskosten mit 1,00 bis 3,00 Euro pro Stunde.
Wichtig! Vor Beginn der Eingewöhnung in unserer Kindertagespflege müssen Sie zwei Anträge auf Fördergelder stellen:
1. An die WJH Ihres Landratsamts.
2. An Ihre Kommune.
Die entsprechenden Formulare haben wir da und wir können Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein.
Helft ihr uns beim Ausfüllen aller Anträge?
Wir haben die entsprechenden Anträge/Formulare vor Ort und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen sämtlicher Unterlagen. Wir können Sie diesbezüglich auch beraten. Wir stehen regelmässig im Austausch mit den Fachdiensten und dem Jugendamt und können auf mehrere Jahre Erfahrung zurückgreifen.
Müssen wir einen Kostenbeitrag ans Landratsamt bezahlen?
Wenn Sie Fördergeld von der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) des Landratsamtes erhalten, wird ein monatlicher Kostenbeitrag an die WJH fällig. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. geringes Einkommen, Bezug von Arbeitslosengeld, mehrer Kinder, Bürgergeld etc.) verringert sich dieser monatliche WJH-Kostenbeitrag oder fällt sogar komplett weg.
Wo finde ich Informationen zum Fördergeld?
Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) bzw. zur Gewährung der Leistungen in Kindertagespflege finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Lörrach im Fachbereich Jugend & Familie unter nachfolgendem Link:
In welchen Sprachen könnt Ihr euch verständigen?
Wir sprechen Deutsch, Englisch und Polnisch.
Gibt es ein Minimum an Betreuungstagen?
Während der Eingewöhnung wäre es am Besten Ihr Kind täglich in die Kindertagespflege zu bringen, damit eine schnelle und schonende Eingewöhnung erfolgen kann. Danach besteht ein Minimum von zwei Betreuungstagen pro Woche, damit Ihr Kind optimal in die Gruppe integriert werden kann.
Wie wird unser Kind an die neue Situation gewöhnt?
Damit sich Ihr Kind gut in unserer Kindertagespflege einleben kann, braucht es eine behutsame Eingewöhnung. Wir nehmen uns bis zu sechs Wochen Zeit, um eine gute Beziehungsaufnahme zu gestalten. Grundlage unserer Eingewöhnung ist das Berliner Modell. Mehr Informationen erhalten sie unter Eingewöhnung.
Darf mein Kind später gebracht oder früher abgeholt werden wie vertraglich vereinbart?
Selbstverständlich können Sie ihr Kind später bringen oder früher als vereinbart abholen. Es genügt, dass Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mittels der Messenger-App Signal mitteilen.
Wie gestaltet sich der Austausch mit euch?
Ein guter Austausch mit den Eltern ist uns wichtig. Regelmässig finden Gespräche über das Befinden und die Fortschritte Ihres Kindes statt. Bei Anliegen oder Sorgen können Sie uns jederzeit ansprechen.
Im täglichen Austausch verwenden wir die Messenger-App Signal, bei der Datenschutz und Privatsphäre im Mittelpunkt stehen. Sie ist kostenlos, einfach zu benutzen, mit einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Ihre die Daten werden nicht ungewollt durch Dritte verwendet. So können wir gut geschützt Nachrichten, Fotos und Videos mit euch teilen. Sie kann sowohl für Android Smartphones im Play Store als auch für Apple Smartphones im Apple Store heruntergeladen werden. Mehr Informationen unter https://signal.org/de/.
Darf ich meinem Kind eigenes Essen mitgeben?
Zum Frühstück bitten wir Sie ihrem Kind eigenes Essen mitzugeben. Für das Mittagessen und Snacks am Nachmittag bieten wir den Kindern Essen und Getränke an. Möchten Sie ihrem Kind eigenes Mittagessen mitgeben, dürfen sie das gerne tun. Wenn nötig wärmen wir das mitgebrachte Mittagessen für ihr Kind auf.
Darf ich meinem Kind eigenes Spielzeug mitgeben?
Viele Kinder haben das Bedürfnis ihr eigenes Spielzeug mitzubringen. So kann dadurch, vor allem zu Beginn, die Trennung von den Eltern leichter fallen. Ihr Kind darf unter folgenden Bedingungen ein Spielzeug mitnehmen:
- nicht batteriebetrieben
- keine verschluckbare Teile
Sollte einer der beiden Punkte nicht erfüllt sein, ist es für uns schwierig zu gewährleisten, dass vor allem die kleinen Kinder sicher bei uns Krabbeln können.
Leider können wir keine Verantwortung für das mitgebrachte Spielzeug übernehmen. Deshalb sollten Sie Ihrem Kind vorher erklären, dass es kaputt gehen könnte, wir es vielleicht nicht auf Anhieb finden und andere Kinder damit spielen werden.
Gibt es in der Garderobe genug Platz für mein Kind?
Für jedes Kind gibt es einen eigenen Garderobenplatz, mit eigenen Kleiderhaken und einer eigenen Ablage.
Welche Dinge benötigt unser Kind bei euch?
Folgendes darf jeden Tag mitgebracht werden:
- beschriftete Frühstücksbox
- beschriftete Trinkflasche
Folgendes kann bei uns gelagert werden und wird bei Bedarf benutzt:
- Schnuller (falls nötig)
- beschriftete Buddelhose und Gummischuhe
- ausreichend Ersatzkleider
- Sonnencreme
- Windeln
- Feuchttücher
- Wickeltischunterlage
- Windelcreme
- Zeckenschutz (falls erwünscht)
Wie sieht in eurer Kindertagespflege ein typischer Tagesablauf aus?
Unsere Kindertagespflege öffnet um 7:30. Wir empfangen die Kinder zur vereinbarten Zeit. Bis 9:15 können die Kinder Frühstücken. Je nach Witterung spielen wir mit den Kindern drinnen und/oder draussen. Wir bieten auch individuelle Angebote an. Das Mittagessen findet zwischen 11:00 und 11:15 statt. Am Nachmittag können die Kinder wieder spielen, an individuellen Angeboten teilnehmen und/oder die Zeit draussen im Garten verbringen. Um 16:30 werden die letzten Kinder abgeholt.
Verbringen die Kinder auch Zeit draussen?
Wenn es das Wetter erlaubt, sind wir immer mit dem Kindern draussen im Garten. Der grosse Aussenbereich (ungefähr 400 m²) wird von uns durch eine mobile Absperrung komplett vom Strassenverkehr abgeschirmt. Die Kinder können somit im Garten herumrennen und die vielen Spielgeräte nutzen, um ihre motorischen Fähigkeitein spielerisch weiterzuentwickeln. Unter dem Link finden Sie mehr Informationen zur Bewegungsförderung auf der Website des Bewegungspass Baden-Würtemberg (https://www.bewegungspass-bw.de).
Muss mein Kind bei euch Mittagsschlaf machen?
Kein Kind muss bei uns schlafen. Da wir zu zweit sind, teilen wir uns auf. Kinder, welche unserem Empfinden nach offensichtlich müde sind, werden individuell im Ruhezimmer Schlafen gelegt. In jener Zeit kümmert sich die Andere um die spielenden Kinder.
Wird für mein Kind ein Portfolio erstellt?
Jedes Kind erhält zum Abschied ein liebevoll gestaltetes Portfolio. Neben mehreren Fotos enthält es eine Auswahl an Zeichnungen und Werken Ihres Kindes. Das Portfolio ist eine schöne Erinnerung an die Zeit bei uns und kann im Kindergarten weitergeführt werden.
Wieviele Kinder werden gleichzeitig betreut?
In unserer Kindertagespflege können maximal 10 Kinder gleichzeitig und bis zu 17 Kinder in der Woche betreut werden.
Muss mein Kind gegen Masern geimpft sein?
Um Kinder wirksam vor Masern zu schützen, gilt seit dem 1. März 2020 das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) einheitlich und bundesweit. Ab dem ersten Lebensjahr sollte mindestens die erste Masernimpfung und ab dem zweiten Lebensjahr die zweite Masernimpfung erfolgen.
In unserer Kindertagespflege nehmen wir ausschließlich Kinder auf, welche nach dem Impfplan der STIKO gegen Masern geimpft wurden.
Wie wird die Bescheinigung zur Masernimpfung erbracht?
Nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (KiTaG) muss jedes Tageskind vor Aufnahme in eine Einrichtung oder Kindertagespflege ärztlich untersucht werden und laut § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sollten Kinder ab einem Jahr einen Impfschutz gegen Masern aufweisen. Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden . Somit besteht für Eltern die Pflicht, eine ärztliche Untersuchung durchzuführen und die Impfung nachzuweisen. Wir bitten Sie deshalb bei Vertragsabschluss die Dokumentation vorzulegen:
- U-Heft bzw. die Teilnahmekarte aus dem U-Heft mit Eintragung
- Impfausweis mit dem Nachweis der Masernimpfung
Wie ist unser Kind während der Betreuung versichert?
Kinder in der Kindertagespflege stehen seit 2005 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie durch eine Kindertagespflegeperson im Sinne von § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII betreut werden. Somit sind alle Kinder, die unsere Großtagespflege besuchen, während der Betreuung automatisch über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Sollte einem Kind während der Tagespflege ein Unfall passieren, hat es Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum dieser Unfallversicherung.
Was geschieht bei Krankheit unseres Kindes?
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die Kindertagespflege nicht besuchen, bitten wir Sie dies uns mitzuteilen. Stellen wir während der Betreuung fest, dass Ihr Kind so krank oder pflegebedürftig ist, dass es bei uns nicht betreut werden kann (z.B. wegen Ansteckungsgefahr), werden wir dies Ihnen mitteilen und Sie bitten, Ihr Kind abzuholen.
Bei welchen Krankheitssymptomen / Anzeichen sollte mein Kind zuhause bleiben?
Um sowohl die anderen Kinder und deren Eltern als auch uns nicht zu gefährden, bitten wir Sie Ihr Kind bei folgenden Krankheitssymptomen / Anzeichen nicht in unsere Kindertagespflege zu bringen:
- Durchfall
- Übelkeit / Erbrechen
- Fieber
- Hautausschlag
- starker Schnupfen
- Husten
- entzündete Augen
- allgemeiner schlechter Gesundheitszustand
Gibt es Betriebsferien?
Nebst den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Baden-Württemberg bleibt die Kindertagespflege an folgenden Tagen geschlossen:
- Osterferien 06.–10.04.2026
- Brückentag 15.05.2026
- Pfingstferien 01.–05.06.2026
- Sommerferien 03.–21.08.2026
- Weihnachtsferien 21.12.2026–08.01.2027
Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Baden-Württemberg:
- Karfreitag 03.04.2026
- Tag der Arbeit 01.05.2026
- Chr. Himmelfahrt 14.05.2026
- Pfingstmontag 25.05.2026
Fallen bei Abwesenheit unseres Kindes (z.B. wegen Krankheit oder Ferien) Kosten an?
Der Anteil den Sie an uns entrichten, ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindertagespflege und ist deshalb auch während vorübergehender Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. Ferien, Krankheit) und unserer gleichzeitigen Betreuungsbereitschaft während bis zu drei aufeinander folgenden Wochen zu bezahlen.
Während unseren Betriebsferien fallen für Sie keine Betreuungskosten an.
Was passiert, wenn uns ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht oder wir aus anderen Gründen kündigen müssen/wollen?
Der Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflege Schlössli kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Darf mein Kind in der Kindertagespflege bleiben bis ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht?
In unserer Kindertagespflege darf Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem dritten Geburtstag weiterhin von uns betreut werden, bis Ihr Kind einen Kindergartenplatz erhält. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Betreut Ihr auch Kinder aus der Schweiz oder Frankreich?
Wir betreuen auch Kinder aus der Schweiz oder aus Frankreich. Da die Fördergelder des Landratsamtes und der Kommune ausschliesslich für Kinder mit Wohnsitz in Deutschland übernommen werden, betragen unsere Betreuungskosten für diese Kinder 11,50 Euro pro Stunde.
Bietet Ihr Hospitationen oder Praktikas an?
Wir haben sowohl für angehende Kindertagespflegepersonen Hospitationen als auch mit Schülern Praktikas in unserer Kindertagespflege durchgeführt und bieten dies weiterhin an. Dabei erhalten sie Einblicke in unsere tägliche pädagogische Arbeit und das Konzept unserer Einrichtung. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Spielen mit den Kindern, die Unterstützung bei Bastel- und Malaktivitäten, die Mithilfe beim Mittagessen und die Unterstützung der Kinder beim An- und Ausziehen für den Garten. Intime Pflegeaufgaben werden im Rahmen der Hospitation/des Praktikums nicht übernommen.
Gibt es ein Gästebuch?
Unsere Homepage verfügt leider über kein Gästebuch. Sie finden aber Bewertungen/Beiträge zu unserer Kindertagespflege auf Google Maps: